Fan- & Ticketinformationen

Eintrittspreise Heimspiele des Herner EV

TICKETS

In der Hannibal-Arena am Gysenberg können 3700 Zuschauer einen Platz finden.

Die Eintrittspreise für Heimspiele des Herner EV in der Hauptrunde der Oberliga Nord Saison 2026/27 gliedern sich wie folgt:

Hallenplan

Ticketpreise

STEHPLATZ normal 16,00 €uro
ermäßigt * 13,00 €uro
Kinder bis einschließlich 13 Jahre 8,00 €uro
KAPAZITÄT: 2400 Stehplätze
SITZPLATZ BLOCK A & F normal 19,00 €uro
ermäßigt * 17,00 €uro
BLOCK B & E normal 20,00 €uro
ermäßigt * 18,00 €uro
BLOCK C normal 21,00 €uro
ermäßigt * 19,00 €uro
ALLE BLÖCKE Kinder bis einschließlich 13 Jahre 11,00 €uro
KAPAZITÄT: 1300 Sitzplätze

* Ermäßigte Karten gibt es für Jugendliche und Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für Schüler, Studenten,

Bundesfreiwillige (Bufdis), Soldaten, Schwerbehinderte mit mindestens GdB50, Arbeitslose und Rentner. Nachweise sind beim Einlass unaufgefordert

vorzuweisen. Kinder bis einschließlich 3 Jahre haben freien Eintritt. Die Geschäftsführung der Gysenberghallen GmbH behält sich grundsätzlich vor

die Preise gegebenenfalls zu ändern!

Dauerkarten

Ticket-Informationen

TICKETS

 

In der kommenden Saison bietet der Herner EV wieder drei Dauerkarten-Modelle an. Neben der klassischen Dauerkarte für die Hauptrundenspiele in der Oberliga Nord Saison 2026/27, gibt es auch wieder die Super-Dauerkarte, in der sämtliche Heimspiele der kommenden Saison (Vorbereitung, Hauptrunde und Playoffs) enthalten sind.

Außerdem geht auch die Kumpelkarte in eine neue Runde. Die beliebte Karte, mit lukrativen Zusatzleistungen (im Paket enthalten sind neben allen Hauptrundenspielen der Saison 2026/27 auch der freie Eintritt zu Vorbereitungsspielen in der Saison 2026/27, die Teilnahme an einem Event mit dem Oberliga-Team und ein exklusiver Fan-Schal) ist schon für 43,00 Euro pro Monat für einen Stehplatz und ab 50,00 Euro monatlich für einen Sitzplatz, Der erste Einzug findet hierbei am 15.06.2026 statt.

 

Mehr Informationen zum jeweiligen Karten-Format sind zudem in den PDF-Dateien, die weiter unten zum Download angeboten werden.


Bestellformulare:

Formular (Super-) Dauerkarte (bestellbar bis zum 15.08.2026)

Formular Kumpelkarte (bestellbar bis zum 05.06.2026)

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular gebt ihr über einen der folgenden Wege an uns zurück:

per Mail an: marketing@herner-ev.com

per Post an: Gysenberghallen GmbH, Am Revierpark 22, 44627 Herne


Vorverkaufsstellen

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Unser Partner Ticketmaster hat Vorverkaufsstellen in ganz Deutschland. In Herne ist die Vorverkaufsstelle unter folgender Adresse zu finden:


Battram Hockey Pro Shop


Mont-Cenis-Str. 296

44627 Herne

VIP-Tickets

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... auf Anfrage

Genießen Sie ein Heimspiel des Herner Eissportvereins in einer ganz besonderen Atmosphäre. In den modern eingerichteten VIP-Räumlichkeiten

erwartet Sie ein reichhaltiges Buffet, eine große Auswahl an unterschiedlichsten Getränken und zuvorkommendes Personal. Fachsimpeln Sie mit Ihren

Freunden über die schönste Sportart der Welt und knüpfen Sie wertvolle Kontakte. Verfolgen Sie nach Spielschluss zusätzlich die Pressekonferenz aus

nächster Nähe. Machen Sie Ihren Besuch in der Hannibal-Arena zu einem ganz besonderen Erlebnis!


Zutritt zum VIP-Bereich

Reichhaltiges Buffet und Getränke

Sitzplatz im VIP-Block inklusive

Die Anfrage muss mindestens drei Tage vor dem gewünschten Spiel gestellt werden. Bitte geben Sie das jeweilige Spiel und die Anzahl der Karten an.

Wir weisen daraufhin, dass aufgrund der Kapazität der Räumlichkeiten nicht alle Anfragen positiv beantwortet werden können. Bei Interesse senden

Sie bitte eine E-Mail an:  marketing@herner-ev.com

HAUSORDNUNG

Hausordnung – Gysenberghallen GmbH


Neben den Bestimmungen in der Allgemeinen Benutzungsordnung ist insbesondere nicht gestattet:


1. Bereiche zu betreten, die nicht für Besucher/Zuschauer zugelassen sind.


2. Auf den Zu- und Abgängen der Tribünen zu stehen oder zu sitzen bzw. Verkehrsflächen, Fluchtwege und Notausgänge zu versperren. Die Rollstuhlrampe gilt ausschließlich der Rollstuhlfahrer.


3. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen hiervon sind Speisen/Getränke, die aus medizinischen Gründen erforderlich sind oder für Kleinkinder mitgeführt werden.


4. ⁠Verboten ist das Mitführen von Transparenten/Bannern sowie das Tragen von Kleidung mit rassistischen, sexistischen, beleidigenden, pietätlosen oder politisch extremistischen Aufdrucken. Ebenfalls untersagt ist das Tragen von Bekleidung der Marken „Thor Steinar“, „Consdaple“ oder anderer Marken, die erfahrungsgemäß der rechtsextremen Szene zugeordnet werden.


5. Waffen und alle Gegenstände, die als Hieb-, Stoß-, Wurf- oder Stichwaffen geeignet sind, sowie Gassprühdosen oder Gefäße mit schädlichem Inhalt, ätzende, brennbare, färbende oder die Gesundheit beeinträchtigende Substanzen mit sich zu führen.


6. Konfetti, Gegenstände und Flüssigkeiten jeglicher Art auf die Sportflächen oder in Zuschauerbereiche zu werfen bzw. zu schütten.


7. Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Wunderkerzen oder andere pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art einschließlich entsprechender Abschussvorrichtungen mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen.


8. Bauliche Anlagen, Einrichtungen oder sonstige Flächen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.


9. Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffhaltige (FCKW) oder gleichartigen Gasdruckfanfaren mitzuführen.


10. Es besteht ein absolutes Rauchverbot, inklusive E-Zigaretten, E-Dampfer, Vapes und Cannabis.


11. Der vom Veranstalter eingesetzte Ordnungsdienst ist berechtigt, Besucher beim Zutritt stichprobenartig zu kontrollieren. Hierzu können auch mitgeführte Taschen, Rucksäcke oder sonstige Behältnisse überprüft werden. Körperkontrollen erfolgen nur mit Zustimmung der betreffenden Person. Wird die Zustimmung verweigert, kann der Zutritt zur Halle untersagt werden.


12. Der Aufenthalt erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Haftung des Veranstalters für Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen.


13. Die Eintrittskarte ist aufzubewahren und dem Ordnungspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Verlust erfolgt kein Ersatz. Bei Spielabbruch oder Abbruch sonstiger Veranstaltungen besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises nur dann, wenn der Abbruch in den Verantwortungsbereich des Veranstalters fällt und weniger als die Hälfte der regulären Spielzeit absolviert wurde.


14. Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen zu erstellen oder erstellen zu lassen. Diese dürfen zur Berichterstattung, Dokumentation und Bewerbung ähnlicher Veranstaltungen des Veranstalters genutzt werden. Die Veröffentlichung erfolgt unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Besucher.


Stand: September 2025